Öffentliche Förderung: So entlasten Sie Ihr Finanzierungsbudget

Deutschland ist Fördermittel-Weltmeister. In keinem Land der Welt gibt es mehr Förderprogramme und Töpfe mit Fördergeldern der unterschiedlichsten Art als hier. Auch für Bauherren und Immobilienkäufer bieten sich verschiedene Möglichkeiten, mit Fördermitteln die Eigenheim-Finanzierung breiter aufzustellen und das eigenverfügbare Budget zu entlasten. Weshalb insbesondere öffentliche Förderungen für künftige und aktuelle Immobilienbesitzer interessant sind, erfahren Sie hier bei gute-makler.de.

Was sind öffentliche Fördergelder?

Öffentliche Fördermittel sind Zuwendungen des Staates. Sie werden vergeben, um definierte wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle oder politische Ziele zu erreichen. Hierbei handelt sich jedoch nicht um finanzielle Geschenke. Vielmehr hat der Empfänger (Personen, Einrichtungen, Organisationen) vorgegebene Kriterien zu erfüllen. Bevor also öffentliche Fördermittel an den Empfänger fließen, wird festgestellt, ob dieser die Richtlinien überhaupt erfüllt. Ein Rechtsanspruch auf staatliche Förderung besteht nicht. Die beiden großen Vorteile öffentlicher Fördergelder sind die Sicherheit des Staates und die Möglichkeit des ständigen Abrufens der Gelder – denn anders als bei Förderorganisationen mit gemeinnützigen Zwecken sind die staatliche Fördertöpfe nie leer.

WoFG-Förderung der Bundesländer

Auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) haben die Bundesländer verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen. Das WoFG regelt im Wesentlichen die Wohnraumförderung in Deutschland. Die Länder verbinden unter Einhaltung der Bundesvorgaben die ländereigenen wohnungspolitischen Vorstellungen mit flexibler Förderpraxis – denn jedes Bundesland bestimmt selbst, wie viel Geld es jährlich für welche Maßnahmen zur Verfügung stellt. In den meisten Fällen stehen diese Gelder als besonders zinsgünstige Darlehen bereit, gelegentlich werden auch Zuschüsse oder verbilligtes Bauland vergeben.

Was ist die KfW?

Die im Jahre 1948 gegründete Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Bankengruppe. Als Förderbank und Mittelstandsbank vergibt sie günstige Kredite im Rahmen von Förderprogrammen der Bundesregierung. Die Konditionen sind für alle Kreditnehmer gleich. Anteilseigner sind der Bund (80 Prozent) und die Bundesländer (20 Prozent). Die KfW gilt nicht als Kreditinstitut gemäß § 1 des Kreditwesengesetzes, unterliegt aber der Bankenaufsicht. Mehr über die KfW unter www.kfw.de.

Das KfW-Wohneigentumsprogramm – wer hat Anspruch?

Das umfangreiche KfW-Wohneigentumsprogramm können alle Privatpersonen in Anspruch nehmen, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder erwerben. Der maximale Finanzierungsanteil beläuft sich auf 100 Prozent (jedoch maximal 50.000 Euro) der angemessenen Gesamtkosten. Die Kreditlaufzeit beträgt längstens 35 Jahre. Die Zinsen sind niedriger als bei anderen Kreditinstituten. Die KfW vergibt Baudarlehen unabhängig von Einkommensgrenzen. Aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm werden besonders häufig in Anspruch genommen:

  • KfW-Programm „Energieeffizientes Bauen” zur Finanzierung besonders energiesparender Neubauten (den sog. KfW-Effizienzhäusern).
  • KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren” für energieeinsparende Investitionen (z.B. Dämmung Außenwände und Dach) an Wohngebäuden, deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Besonders interessant: Für energetische Modernisierungen gibt es oft mehrere tausend Euro Fördergelder, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
  • KfW-Programm „Erneuerbare Energien” zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaikanlagen).
  • KfW-Programm „Altersgerechtes Bauen” für den Umbau zum barrierefreien Wohnen.

Auch die BAfA im Blick haben

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert im sogenannten „Marktanreizprogramm” die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung. Für Neubauten gibt es die Förderung allerdings nur in Einzelfällen, die meisten Zuschüsse erhalten bestehende Gebäude. Häufig müssen mehrere tausend Euro Fördergelder nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Art und der Größe bzw. Leistung der Anlage. Mehr über das BAfA unter www.bafa.de.

Angebote der Länder und Kommunen

  • Die Bundesländer vergeben zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum. Abgewickelt wird die Fördermittelvergabe zumeist über das jeweilige Landesförderinstitut.
  • Immer mehr Städte und Gemeinden setzen auf den Zuzug junger Familien. Mit kommunalen Fördermitteln wollen sie zum Kauf eines Grundstücks, den Bau oder Kauf eines Hauses oder den Kauf einer Eigentumswohnung motivieren.

Der Tipp von gute-makler.de:

Wohn-Riester, Arbeitgeberdarlehen, die Hausbank und mehr: Es gibt verschiedene und durchaus attraktive Möglichkeiten, die Immobilie zu finanzieren. Dennoch sollte immer zuerst der Versuch gestartet werden, an öffentliche Fördermittel zu gelangen. Günstiger, risikofreier und vor allem gegenleistungsloser geht es nicht. Recherchieren Sie daher alle in Frage kommenden Fördergelder – oder lassen Sie das von einem versierten Finanzprofi erledigen.


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