Das Einmaleins der Werte
Ertragswert, Sachwert, Bauwert, Bodenrichtwert, Gebäudewert … – geht es um die Bewertung von Baugrundstücken und Immobilien, hagelt es nur so von „Wertbegriffen”. Für den Laien sind die Differenzierungen nicht immer klar. Das Maklerempfehlungs-Portal gute-makler.de erklärt die rund um Immobiliengeschäfte immer wieder vorkommenden Begriffe.
Zusammenfassung: Welcher Wert für welches Grundvermögen
Paragraph 182 des Bewertungsgesetzes fasst die Ansetzung der einzelnen Werte wie folgt zusammen:
- Der Vergleichswert wird angesetzt bei Ein-/Zweifamilienhäusern sowie beim Wohnungs- und Teileigentum.
- Der Ertragswert wird angesetzt bei Mietgrundstücken, Geschäftsgrundstücken und bei gemischt genutzten Grundstücken.
- Der Sachwert wird angesetzt bei Wohnungs- und Teileigentum ohne Vergleichswert, bei Ein-/Zweifamilienhäusern ohne Vergleichswert, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke ohne übliche Miete sowie sonstige Immobilien.