Gesetzlich vorgeschrieben: der Energieausweis
Warum gibt es einen Immobilienenergieausweis?
Wird eine Immobilie veräußert oder vermietet, so ist es für den neuen Eigentümer oder Mieter sehr interessant, wieviel Energie er verbrauchen wird. Ein fehlender Wärmeschutz, undichte Fenster oder Türen, die veraltete Heizungsanlage schlagen sich in den Verbrauchsdaten nieder. Ein hoher Energieverbrauch kann den Kaufpreis des Gebäudes senken. Schließlich ist es absehbar, dass preisintensive Modernsierungen anstehen. Energie zu sparen, natürliche Ressourcen zu nutzen und fossile Brennträger zu ersetzen ist in den letzten Jahren zu einem gesamtgesellschaftlichen Ziel in Deutschland geworden. Einen Beitrag dazu leistet der Ausweis für den Energiebedarf von Immobilien, der seit 2008 sowohl für Neubauten als auch für bestimmte Bestandsgebäude Pflicht ist. Inzwischen befasste sich auch das Europäische Parlament mit der Energieeffizienz von Gebäuden. Mit der neuen Energiesparverordnung für Gebäude setzte die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2014 das europäische Recht um. Das Gesetz sieht weitere Verschärfungen der Energieausweise in der Immobilienwirtschaft vor, die 2016 in Kraft traten.
Energieausweis setzt bauliche Standards und verpflichtet zur Information
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Energiesparverordnung zwei grundlegende Ziele. Zuerst werden mit den Regelungen die baulichen Standards für Neubauten und für Modernisierungen bzw. Umbauten gesetzt. So ist es zum Beispiel vorgeschrieben, dass neu errichtete Gebäude einen Teil ihres Energie- oder Wärmebedarfs aus regenerativen Energien decken müssen. Das ist bereits in den Bauunterlagen zu berücksichtigen. Außerdem müssen Immobilienbesitzer bei einem Verkauf ihres Eigentums den Kaufinteressenten verpflichtend informieren, wie viel Energie das Gebäude verbraucht. Dabei geht es vor allem um den Wärmeschutz. Im Energieausweis müssen konkrete Maßnahmen für eine Sanierung vorgeschlagen werden, wenn es hier Bedarf gibt. Damit soll der Immobilienmarkt dazu beitragen, auch ältere Häuser auf moderne Standards des Wärmeschutzes zu bringen.
Wer benötigt einen Immobilienenergieausweis?
Einen Nachweis über den Energieverbrauch ihres Gebäudes müssen vorlegen
- Bauherren, die ein neues Wohngebäude errichten
- Bauherren, die ein neues Nichtwohngebäude bauen
- Eigentümer von Gebäuden, die bestimmte bauliche Veränderungen (z. B. Erweiterungsbauten) vornehmen (Grundrisse sind einzureichen!)
- Immobilienbesitzer bei Sanierungspflichten
- im Grundbuch stehende Hausbesitzer bei Verkauf oder Neuvermietung der Immobilie
- Besitzer von großen Gebäuden, die öffentlich genutzt werden
Wer braucht keinen Energieausweis?
- Der Eigentümer, der in seiner eigenen Immobilie wohnt, braucht keinen Energieausweis. Es sei denn, für sein Haus ist die Baugenehmigung nach dem 01.10.2007 beantragt worden oder mit dem Bau ist nach dem 01.10.2007 begonnen worden.
- Vermieter oder Verkäufer von Häusern, die unter Denkmalschutz stehen.
- Vermieter/Verkäufer kleiner Gebäude mit weniger als 50qm Nutzfläche
Welche verschiedenen Energieausweise gibt es?
Bedarfsausweis
Hier wird auf der Grundlage der vorliegenden Baudaten, des Lageplans und der Flurkarte sowie der Berechnung des umbauten Raumes ein Normverbrauch ermittelt. Auf einem Dokument in A4-Größe wird für den Verbraucher der so berechnete bzw. prognostizierte Verbrauch auch optisch, mit einem sogenannten Bandtacho, dargestellt.Verbrauchsausweis
Der verbrauchsbasierte Energieausweis orientiert sich an den Verbrauchswerten für Wärme, Strom und Warmwasser der letzten drei Jahre
Welcher Energieausweis wird für meine Immobilie benötigt?
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Der erstellte Energieausweis gilt so lange, wie der Bau und seine Energieanlagen nicht verändert werden. Solche Ausweise, die für den Verkauf oder die Vermietung von Bestandshäusern oder für ihren öffentlichen Aushang ausgestellt worden sind, gelten zehn Jahre lang.
Wer stellt Energieausweise aus?
Jedes Bundesland regelt selbst, wer Energieausweise ausstellen darf. Benötigen Sie einen Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung, dann können Sie sich an zugelassene, qualifizierte Energieberater, aber auch an Architekten, Planer oder geschulte Handwerker wenden. Ebenso gibt es zahlreiche Anbieter im Internet (achten Sie hier auf die Seriosität)