Die wichtige Rolle der Flurkarte
Was genau ist eigentlich die Flurkarte – mitunter auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bezeichnet – und was macht sie so bedeutend? gute-makler.de beantwortet die zur Flurkarte am häufigsten gestellten Fragen.
Was ist die Flurkarte?
Die Flurkarte ist eine amtliche Karte und Grundlage für das Grundbuch. Auf ihr sind alle Liegenschaften, also Grundstücke und Immobilien im Sinne unbeweglicher Sachen, eines bestimmten Bereichs aufgezeichnet. In der Flurkarte werden Grundstücke als „Flurstücke” bezeichnet. Jedes Flurstück hat eine fortlaufende Nummer und ist maßstabsgetreu in seiner exakten Größe dargestellt.
Was ist in der Flurkarte alles abgebildet?
Als grafischer Bestandteil des Liegenschaftskatasters zeigt die Flurkarte die Grenzen der Flurstücke sowie die auf den Flurstücken stehenden Gebäude (einschließlich Kennzeichnung ihrer Nutzung) mit zugehörigen Hausnummern. Zudem sind topographische Informationen, Orts-, Flur-, Straßen- Wohngebiet- und Gewässernamen sowie Straßen- und Gewässerklassifizierungen und Verwaltungsgrenzen eingearbeitet.
Welche Behörde führt die Flurkarte?
Zuständig für die Flurkarten sind die oberen Vermessungsbehörden der Bundesländer. Im dortigen amtlichen Verzeichnis „Liegenschaftskataster” werden die Flurkarten geführt.
Wozu benötigen die Gemeinden eine Flurkarte?
Für die einzelnen Gemeinden ist die Flurkarte wichtig, da sie die Grundlage ist für das Grundbuch. Im Grundbuch wiederum sind die Besitzverhältnisse für jedes einzelne Grundstück aufgeführt. Dank der Flurkarte kann das Grundbuch bei rechtlichen Fragen oder Unstimmigkeiten über die Eigentumsverhältnisse genauestens Aufschluss geben.
Wozu benötigen die Grundstückeigentümer eine Flurkarte?
Für Eigentümer wird die Flurkarte unter anderem dann interessant, wenn es um die Zahlung der Grundsteuer geht. Durch die exakte Einzeichnung des persönlichen Besitzes an Grund und Boden lässt sich auf den Cent genau berechnen, wie viel Grundsteuer zu zahlen ist.
Wie aktuell sind Flurkarten?
Wird ein bislang unbebautes Grundstück bebaut oder das bisherige Objekt durch ein neues ersetzt, führt das zu einer Änderung der Flurkarte. Wurden Flurkarten früher manuell gezeichnet, liegen sie heute in digitaler Form vor. Somit können Änderungen problemlos eingefügt werden, ohne dass die gesamte Karte neu erstellt werden muss. Die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden mit dem Verfahren Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) in digitaler Form geführt und gepflegt. Daher sind die als aktuell herausgegebene Flurkarten auch weitestgehend aktuell.
Ist die Flurkarte das gleiche wie der Lageplan?
Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Flurkarte und Lageplan sind nicht ein und dasselbe! Denn während die Flurkarte eine Darstellung sämtlicher Liegenschaften ist und somit alle Flurstücke darstellt, ist der Lageplan die maßstabsgerechte zeichnerische Darstellung eines einzigen Objekts – und nicht des gesamten Flurstückbereichs.
Wie erhalte ich Auskünfte und Auszüge zu Flurstücken?
Informationen aus dem Liegenschaftskataster stellt die zuständige Vermessungsbehörde zusammen. Mündliche und schriftliche Auskünfte sowie Auszüge zu Flurstücken erhält jedermann, Auskünfte und Auszüge mit Eigentümerangaben erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und gegebenenfalls eine Vollmacht des aktuellen Eigentümers vorlegen kann.
In welcher Form erhalte ich die Auszüge und fallen dafür Kosten an?
Sofern mündliche Auskünfte gegeben werden können, sind diese gebührenfrei. Ausgefertigte Auszüge in DIN A1 bis DIN A4 sind kostenpflichtig, die Höhe ist Ländersache.